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   OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02   

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https://dejure.org/2002,14026
OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02 (https://dejure.org/2002,14026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2002 - 9 LA 305/02 (https://dejure.org/2002,14026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02 (https://dejure.org/2002,14026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 3 S 1 KAG ND; § 5 Abs 4 KAG ND
    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab; Versorgungsgebiet; Wassergebühr; Wasserversorgung; Wasserversorgungsgebühr; Wohneinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Sie dient zur Deckung derjenigen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (auch Fixkosten oder invariable Kosten genannt), die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112.84 - KStZ 1987, 11 = NVwZ 1987, 231; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172 = NdsVBl 1998, 289 = NdsRpfl. 1999, 26; Lichtenfeld, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2002, § 6 Rdnr. 755 a).

    Das notwendige Ausmaß an Differenzierungen richtet sich zunächst nach den jeweiligen Verhältnissen im Ver- bzw. Entsorgungsgebiet (vgl. Lichtenfeld, aaO, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den Urteilen vom 24.6.1998, aaO, und 20.1.2000 - 9 L 2396/99 - NdsVBl. 2000, 271 = NdsRpfl. 2000, 298).

    Das Ausmaß der notwendigen Differenzierung hängt nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urt. v. 24.6.1998, aaO), an der festzuhalten ist, auch von der Höhe des über die Grundgebühr refinanzierten Kostenanteils ab.

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Sie dient zur Deckung derjenigen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (auch Fixkosten oder invariable Kosten genannt), die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112.84 - KStZ 1987, 11 = NVwZ 1987, 231; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172 = NdsVBl 1998, 289 = NdsRpfl. 1999, 26; Lichtenfeld, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2002, § 6 Rdnr. 755 a).

    Die Bemessung der Grundgebühr muss anhand eines Maßstabs erfolgen, der sich nicht - verbrauchsabhängig - am Maß der Benutzung im Einzelfall orientiert, sondern sich - unabhängig vom jeweiligen Verbrauch - im Wesentlichen danach richtet, welchen Wert die Vorhaltung der Arbeitsleistung (hier Wasserversorgung), also ihre jederzeitige Abrufbarkeit wegen sofortiger Lieferbereitschaft der öffentlichen Einrichtung, für den Gebührenpflichtigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, aaO; BayVGH, Urt. v. 15.3.1991 - 83 B 90.2230 - NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11; OVG Münster, Urt. v. 25.8.1995 - 9 A 3907/93 - NVwZ-RR 1996, 700 = ZKF 1996, 88 = KStZ 1997, 119).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.8.1986, aaO) sollen bei der Wasserversorgung auch die Zahl oder Größe der vorhandenen Räume und die Zahl der vorhandenen Zapf- oder Brennstellen als geeigneter Maßstab für eine Grundgebühr in Betracht kommen (so auch BayVGH, Urt. v. 15.3.1991, aaO).

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Dieser Anforderung wird - wie dem Kläger einzuräumen ist - im Bereich der Wasserversorgung vor allem ein Maßstab gerecht, der auf die Nenngröße des Wasserzählers oder die Nennweite der Hauptanschlussleitung abstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 19.6.1980 - 3 OVG A 127/79 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 12.8.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31).

    Der Auffassung des Klägers, dass wegen der leichten Ermittelbarkeit der Nenngröße des Wasserzählers oder der Nennweite der Hauptanschlussleitung nicht auf den ungenaueren Maßstab der Wohneinheit abgestellt werden dürfe, könnte nur dann gefolgt werden, wenn es sich bei der Nenngröße oder Nennweite um erkennbar sachnähere bzw. "realere" Maßstäbe handeln würde und der eintretende "Realitätsverlust" nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 21.92 - NSt-N 1994, 323; und auch BVerwG, Beschl. v. 12.8.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31).

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Der Auffassung des Klägers, dass wegen der leichten Ermittelbarkeit der Nenngröße des Wasserzählers oder der Nennweite der Hauptanschlussleitung nicht auf den ungenaueren Maßstab der Wohneinheit abgestellt werden dürfe, könnte nur dann gefolgt werden, wenn es sich bei der Nenngröße oder Nennweite um erkennbar sachnähere bzw. "realere" Maßstäbe handeln würde und der eintretende "Realitätsverlust" nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 21.92 - NSt-N 1994, 323; und auch BVerwG, Beschl. v. 12.8.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1995 - 9 A 3907/93

    Zahlung einer Grundgebühr; Grundstückseigentümer; Regenwasserkanalisation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Die Bemessung der Grundgebühr muss anhand eines Maßstabs erfolgen, der sich nicht - verbrauchsabhängig - am Maß der Benutzung im Einzelfall orientiert, sondern sich - unabhängig vom jeweiligen Verbrauch - im Wesentlichen danach richtet, welchen Wert die Vorhaltung der Arbeitsleistung (hier Wasserversorgung), also ihre jederzeitige Abrufbarkeit wegen sofortiger Lieferbereitschaft der öffentlichen Einrichtung, für den Gebührenpflichtigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, aaO; BayVGH, Urt. v. 15.3.1991 - 83 B 90.2230 - NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11; OVG Münster, Urt. v. 25.8.1995 - 9 A 3907/93 - NVwZ-RR 1996, 700 = ZKF 1996, 88 = KStZ 1997, 119).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Das notwendige Ausmaß an Differenzierungen richtet sich zunächst nach den jeweiligen Verhältnissen im Ver- bzw. Entsorgungsgebiet (vgl. Lichtenfeld, aaO, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den Urteilen vom 24.6.1998, aaO, und 20.1.2000 - 9 L 2396/99 - NdsVBl. 2000, 271 = NdsRpfl. 2000, 298).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1996 - 9 A 5654/94

    Verhältnis von Grund- und Mindestgebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Neben diesen anerkannten Maßstäben können grundsätzlich auch Wohnungen und Gewerbeeinheiten als Bezugsgröße für die Grundgebühr gewählt werden (ebenso z.B. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.1.1999 - 2 L 84/97 - NVwZ-RR 2000, 319; für die Zulässigkeit weiterer Maßstäbe auch OVG Münster, Urt. v. 20.5.1996 - 9 A 5654/94 - NVwZ-RR 1997, 314 = ZKF 1997, 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Neben diesen anerkannten Maßstäben können grundsätzlich auch Wohnungen und Gewerbeeinheiten als Bezugsgröße für die Grundgebühr gewählt werden (ebenso z.B. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.1.1999 - 2 L 84/97 - NVwZ-RR 2000, 319; für die Zulässigkeit weiterer Maßstäbe auch OVG Münster, Urt. v. 20.5.1996 - 9 A 5654/94 - NVwZ-RR 1997, 314 = ZKF 1997, 36).
  • VGH Bayern, 15.03.1991 - 23 B 90.2230

    Zulässigkeit der Rückwirkung von kommunalen Satzungen; Berechnung von Gebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
    Die Bemessung der Grundgebühr muss anhand eines Maßstabs erfolgen, der sich nicht - verbrauchsabhängig - am Maß der Benutzung im Einzelfall orientiert, sondern sich - unabhängig vom jeweiligen Verbrauch - im Wesentlichen danach richtet, welchen Wert die Vorhaltung der Arbeitsleistung (hier Wasserversorgung), also ihre jederzeitige Abrufbarkeit wegen sofortiger Lieferbereitschaft der öffentlichen Einrichtung, für den Gebührenpflichtigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, aaO; BayVGH, Urt. v. 15.3.1991 - 83 B 90.2230 - NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11; OVG Münster, Urt. v. 25.8.1995 - 9 A 3907/93 - NVwZ-RR 1996, 700 = ZKF 1996, 88 = KStZ 1997, 119).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Insbesondere gibt es keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).
  • BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

    Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige

    Zwar wird im Bereich der Wasserversorgung der von der Klägerin bis zur Änderung des Tarifsystems unterschiedslos zugrunde gelegte, auf die Nenngröße des jeweils eingebauten Wasserzählers abstellende Maßstab ebenfalls als zulässig erachtet (vgl. BVerwG, MDR 1982, 431; NVwZ-RR 2003, 300; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1992 - 23 B 90.2251, juris Rn. 43; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE, juris Rn. 97; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; a.A. wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10

    Zum Gebührenmaßstab bei der Trinkwassergrundgebühr

    Diese Annahme wiederum ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Einzugsgebiet weitgehend homogen strukturiert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, zur Abwasserentsorgung; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 -, zur Abwasserentsorgung; VG München, Urt. v. 26. November 2009 - M 10 K 09.143 -, zur Trinkwasserversorgung; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zur Trinkwasserversorgung jeweils zit. nach JURIS).

    (3) Ein einheitlicher Maßstab, der Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. Wohnungen und Gewerbebetriebe und andere wirtschaftliche Betriebe gleichsetzt, kann zwar weiterhin auch dadurch gerechtfertigt werden, dass der über die Grundgebühr refinanzierte Gesamtkostenanteil so niedrig ist, dass das Entstehen dieses Kostenanteils letztlich durch alle Gebührenpflichtigen, unabhängig vom konkreten Ausmaß ihrer Inanspruchnahme der Liefer- und Betriebsbereitschaft, mit verursacht wird und sie alle jedenfalls bis zur Höhe dieses Kostenanteils weitgehend gleichermaßen vom Vorhalten der öffentlichen Einrichtung profitieren (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch OVG A-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 6. Juni 2007 - OVG 9 A 77.05 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juni 2011 - 9 LB 168/09 - und Urt. v. 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abfallentsorgung) .

    Ob die Grenze stets bei einem Gesamtkostenanteil von 30 % zu ziehen ist (so wohl OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002, a.a.O.), muss nicht entschieden werden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten oder invariable Kosten wie z.B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten, und sie wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Inanspruchnahme, sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung (z.B. Nenngröße des Wasserzählers) als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007 - 4 L 321/06 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; NdsOVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 9 LA 305/02 -).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14

    Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des

    Die Frage der prozentualen Verteilung kann aber eine Rolle spielen, wenn die unterschiedlichen Nutzungsarten vergleichsweise pauschale Gebühren zu entrichten haben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.08.2002 - 9 LA 305/02 -, s. u. bei der Frage der Billigkeitsprüfung).

    Soweit das OVG Lüneburg (Beschluss vom 26.08.2002 - 9 LA 305/02) ein homogenes Beitragsgebiet vorausgesetzt hat, wenn die Grundgebühr 30 % der Fixkosten überschreitet, hat dieses Urteil vorliegend keine Auswirkungen.

  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Hiervon kann aber nicht ausgegangen werden, weil beide Maßstäbe einen annähernd gleichen sachlichen Bezug zur Vorleistung haben und auch hinreichende Differenzierungen hinsichtlich der Bedeutung und des Wertes der Vorhalteleistung für den Gebührenpflichtigen ermöglichen (NdsOVG, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, KStZ 2004, 70 = juris Rn. 4).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 143/14

    Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 139/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 145/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 338/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • VGH Hessen, 31.07.2018 - 5 C 1771/17

    Grundgebühr für Wasserversorgung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 147/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 141/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 144/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 146/14

    Erhebung eines einheitlich bemessenen Grundpreises durch den Versorger für das

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 148/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 339/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 150/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - 9 A 6.10

    Normenkontrollantrag gegen eine Gebührensatzung: Grundgebühr von 14 Euro je Monat

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 142/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 149/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 151/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 140/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 152/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 340/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 153/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • VG Halle, 27.06.2013 - 4 A 98/12

    Bemessung der Trinkwasser- und Abwassergebühren für Wohnraum

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 341/14
  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 5 K 7454/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bereitstellungsgebühr im Rahmen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07

    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

  • VG Halle, 26.10.2010 - 4 A 13/10

    Kommunalabgaben: Notwendigkeit der Differenzierung bei der Erhebung von

  • VG Cottbus, 15.03.2021 - 6 K 1318/18

    Kanalbenutzungsgebühren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06

    Zur Entstehung der Grundgebühr bei dem Anschluss eines unbebauten Grundstückes an

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 4 L 313/05

    Zur Erhebung einer Trinkwassergrundgebühr

  • VG Frankfurt/Oder, 03.11.2022 - 5 K 275/22
  • VG Cottbus, 23.03.2021 - 6 K 742/19

    Kanalbenutzungsgebühren

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 321/06

    Zum personengebundenen Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

  • VG Cottbus, 25.02.2021 - 6 K 427/17

    Kanalbenutzungsgebühren

  • VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10

    Bestimmtheit der Regelung über den Gebührenschuldner

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 4 L 421/05

    Zur Entstehung der Grundgebühr im Abwassergebührenrecht

  • VG Cottbus, 30.03.2021 - 6 K 627/20

    Kanalbenutzungsgebühren

  • VG Dessau, 20.07.2005 - 1 A 308/04
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